Abmahnung wegen der Website: Was du jetzt tun solltest
Von Leon, Gründer von LokalwendeAktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Die kurze Antwort
Bewahre Ruhe, notiere die Frist und unterschreibe oder zahle nichts ungeprüft. Behebe den gerügten Fehler sofort und lass die Abmahnung von einer Anwältin oder einem Anwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht prüfen. Ignorieren ist keine Lösung, und nicht jede Forderung ist berechtigt.
Ein Brief von einer Kanzlei, darin eine Liste von Fehlern auf deiner Website, eine Unterlassungserklärung und eine Rechnung mit Frist. Wer so etwas bekommt, hat erst mal einen Schreck. Das ist verständlich, aber Panik ist der schlechteste Berater. Viele Abmahnungen sind berechtigt, manche überzogen und einige schlicht Abzocke.
Hier erkläre ich, wie du eine Abmahnung einordnest, was du in den ersten Tagen tust und wie du es gar nicht so weit kommen lässt.
Was ist eine Abmahnung überhaupt?
Mit einer Abmahnung fordert dich jemand auf, einen Rechtsverstoß abzustellen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung: Du verpflichtest dich, den Fehler nicht zu wiederholen, sonst wird eine Vertragsstrafe fällig. Dazu kommt oft eine Forderung für die Anwaltskosten.
Abmahnen dürfen im Wettbewerbsrecht vor allem Mitbewerber, Verbraucherzentralen und bestimmte Wirtschaftsverbände. Bei Datenschutz- und Urheberrechtsfragen können auch Betroffene selbst oder Rechteinhaber kommen, etwa der Fotograf eines Bildes, das du ohne Erlaubnis verwendest.
Was sind die häufigsten Gründe bei kleinen Betrieben?
- Impressum fehlt oder ist unvollständig. Seit Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Viele Websites verweisen noch auf das alte Telemediengesetz (TMG). Das allein ist meist kein großes Problem, zeigt aber, dass lange niemand draufgeschaut hat.
- Datenschutzerklärung fehlt oder passt nicht zur Website. Zum Beispiel, wenn Dienste eingebunden sind, die dort gar nicht erwähnt werden.
- Fremde Dienste ohne Einwilligung: Google Fonts direkt von Googles Servern, eingebettete Karten oder Videos, Analyse-Tools, die ohne Zustimmung Daten übertragen.
- Bilder ohne Nutzungsrecht: schnell aus der Google-Bildersuche genommen, dabei hat jemand die Rechte daran.
- Irreführende Angaben: zum Beispiel Preise ohne Mehrwertsteuer-Hinweis gegenüber Privatkunden oder Werbung mit Aussagen, die nicht belegbar sind.
Was war mit der Google-Fonts-Abmahnwelle?
Ein gutes Beispiel dafür, dass nicht jede Abmahnung ernst gemeint ist. Das Landgericht München I hatte am 20. Januar 2022 einem Website-Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts direkt von Googles Servern geladen und so seine IP-Adresse ohne Einwilligung übertragen hatte (Az. 3 O 17493/20).
Kurz danach verschickte ein Anwalt massenhaft Schreiben an Website-Betreiber und forderte jeweils 170 € für einen „Vergleich“. Die Besuche waren automatisiert, die „Betroffenen“ hatten die Seiten gezielt aufgerufen. Das Landgericht München I stufte das 2023 als rechtsmissbräuchlich ein, und die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Betrugs und Erpressung in über 2.000 Fällen.
Die Lehre daraus: Google Fonts sollten trotzdem von deinem eigenen Server kommen. Aber nicht jede Forderung, die juristisch klingt, ist auch berechtigt.
Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
- Ruhe bewahren und die Frist notieren. Fristen in Abmahnungen sind oft kurz, meist ein bis zwei Wochen.
- Nichts unterschreiben und nichts zahlen, bevor du geprüft hast. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig.
- Prüfen, ob der Absender existiert und berechtigt ist. Gibt es die Kanzlei wirklich? Ist der Abmahnende überhaupt ein Mitbewerber oder ein zugelassener Verband?
- Den gerügten Fehler trotzdem sofort beheben. Das kostet nichts und verhindert, dass weitere Abmahnungen kommen.
- Anwältin oder Anwalt einschalten, am besten mit Schwerpunkt IT- oder Wettbewerbsrecht. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann dich viel Geld sparen.
- Nicht ignorieren. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung, und die wird deutlich teurer.
Wie beugst du Abmahnungen vor?
Die meisten Abmahnungen treffen Websites, um die sich lange niemand gekümmert hat. Eine kurze Prüfung einmal im Jahr hilft viel:
- Impressum vollständig? Name, Anschrift, Kontakt, bei Firmen Registereintrag und Umsatzsteuer-ID, bei bestimmten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung.
- Datenschutzerklärung aktuell? Sie muss zu dem passen, was auf deiner Website wirklich passiert.
- Keine fremden Dienste ohne Grund: Schriften lokal einbinden, Karten lieber verlinken statt einbetten, Tracking nur mit Einwilligung.
- Bilder mit Nutzungsrecht: eigene Fotos, lizenzierte Bilder oder Bilder, deren Lizenz die gewerbliche Nutzung erlaubt.
- Keine Aussagen, die du nicht belegen kannst: „Bester Friseur der Stadt“ klingt nett, ist aber angreifbar.
Bei Lokalwende-Websites kümmere ich mich um den technischen Teil, mehr dazu am Ende des Artikels. Was im Impressum steht, musst du trotzdem kennen, denn die Angaben kommen von dir.
