Ratgeber · Recht ohne Panik

Impressum für kleine Betriebe: Was rein muss – Handwerk, Praxis, Gastro

Von Leon Düring, Gründer von LokalwendeVeröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Jeder Betrieb braucht Name (bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname), eine zustellfähige Anschrift, E-Mail und Telefon sowie die Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden. Gesellschaften ergänzen Rechtsform, Vertretung und Registernummer. Praxen und andere reglementierte Berufe nennen zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht; Handwerksbetrieben wird die Handwerkskammer empfohlen.

Das Impressum ist die Seite, die keiner liest – bis jemand einen Fehler darin sucht. Für kleine Betriebe ist sie trotzdem schnell erledigt, wenn man weiß, welche Angaben wirklich nötig sind. Die meisten Unsicherheiten drehen sich um drei Fragen: Muss die Kammer rein? Was ist mit der Steuernummer? Und gilt das auch für Instagram?

Hier steht, was ein Handwerksbetrieb, eine Praxis, ein Café oder ein Laden ins Impressum schreiben muss, was empfehlenswert ist und was du getrost weglassen kannst.

Wer braucht ein Impressum?

Jede Website, die geschäftlich genutzt wird, braucht ein Impressum. Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz, genauer § 5 DDG. Es hat das alte Telemediengesetz abgelöst; wer im Impressum noch „gemäß § 5 TMG“ stehen hat, sollte das anpassen.

Das gilt auch für geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken, etwa die Instagram- oder Facebook-Seite deines Betriebs. Dort reicht ein gut sichtbarer Link auf das Impressum deiner Website.

Diese Angaben braucht jeder Betrieb

Egal ob Friseursalon, Elektriker oder Café – diese Angaben gehören immer ins Impressum:

  • Name: Bei Einzelunternehmen dein Vor- und Nachname, nicht nur der Name des Betriebs. „Haarwerkstatt Lindenhof“ allein reicht nicht, „Haarwerkstatt Lindenhof, Inhaberin Katrin Muster“ schon.
  • Anschrift: Eine Adresse, an die man Post zustellen kann. Ein Postfach reicht nicht.
  • Schneller Kontakt: Eine E-Mail-Adresse und ein zweiter direkter Weg, in der Praxis die Telefonnummer.
  • Umsatzsteuer-ID: Nur wenn du eine hast. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
  • Bei Gesellschaften (GmbH, UG, OHG, KG, e. K.): die Rechtsform, wer den Betrieb vertritt (z. B. die Geschäftsführerin) sowie Registergericht und Registernummer.

Handwerk: Kammer und Meistertitel

Hier herrscht die meiste Unsicherheit. Laut Zentralverband des Handwerks ist die Angabe der Handwerkskammer nur für die Gesundheitshandwerke (etwa Augenoptiker oder Hörakustiker) zwingend. Für alle meisterpflichtigen Gewerke aus der Anlage A der Handwerksordnung wird sie aber oft empfohlen.

Meine Empfehlung für Handwerksbetriebe: Nenne die zuständige Handwerkskammer, deine Berufsbezeichnung (z. B. „Elektrotechnikermeister“) mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung. Das kostet eine Zeile, du bist auf der sicheren Seite, und Kunden sehen gleich, dass du Meisterbetrieb bist.

Praxen und Gesundheitsberufe

Wer einen reglementierten Beruf ausübt, braucht mehr Angaben. Dazu gehören Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Berufe mit geschützter Bezeichnung wie Physiotherapeut. Ins Impressum kommen dann zusätzlich:

  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde,
  • die zuständige Kammer, falls es eine gibt (Ärzte- oder Zahnärztekammer; für Physiotherapeuten gibt es keine),
  • die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie nachlesen kann, am besten als Link,
  • bei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung die Aufsichtsbehörde, bei Kassenpraxen zum Beispiel die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Viele Kammern stellen dafür Muster bereit, die du übernehmen kannst. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nennen das Gesundheitsamt, das ihre Erlaubnis erteilt hat. Was du auf deiner Praxis-Website sonst noch beachten musst, etwa beim Heilmittelwerbegesetz, steht auf den Branchenseiten.

Gastronomie und Läden

Für Restaurants, Cafés und Geschäfte reichen in der Regel die Grundangaben von oben. Brauchst du für deinen Betrieb eine behördliche Erlaubnis, etwa eine Gaststättenerlaubnis, ist es üblich, die zuständige Behörde mit anzugeben. Ob das Pflicht ist, wird unterschiedlich gesehen – mit der Angabe bist du auf der sicheren Seite.

Was nicht mehr ins Impressum gehört

  • Der Link zur EU-Streitschlichtung: Die EU hat ihre Plattform am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der Link kann raus.
  • Der Verweis auf das Telemediengesetz: Es gilt das DDG.
  • Der Hinweis zur Verbraucherschlichtung, solange du am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hast. Erst darüber musst du angeben, ob du an Schlichtungsverfahren teilnimmst (§ 36 VSBG).
  • Die Steuernummer. Sie ist kein Pflichtfeld und gehört nicht auf eine öffentliche Seite.

Wo das Impressum stehen muss

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das: ein Link mit der Beschriftung „Impressum“ im Fuß jeder Seite, auch auf dem Handy. Verstecke es nicht hinter „Rechtliches“ oder „Info“.

Was passiert bei einem Fehler?

Ein fehlerhaftes Impressum kann abgemahnt werden. Die gute Nachricht für kleine Betriebe: Mitbewerber können bei Verstößen gegen die Informationspflichten im Netz keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG). Den Fehler beheben musst du trotzdem. Was du tun solltest, wenn tatsächlich ein Schreiben kommt, steht im Ratgeber Abmahnung wegen der Website.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Thema

Muss die Steuernummer ins Impressum?

Nein. Die Steuernummer ist keine Pflichtangabe und gehört nicht auf eine öffentliche Website. Ins Impressum kommt nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und auch die nur, wenn du eine hast.

Muss ein Handwerksbetrieb die Handwerkskammer im Impressum nennen?

Zwingend ist das laut Zentralverband des Handwerks nur für die Gesundheitshandwerke. Für meisterpflichtige Gewerke wird es aber oft empfohlen, zusammen mit der Berufsbezeichnung und der Handwerksordnung als berufsrechtlicher Regelung. Mit diesen Angaben bist du auf der sicheren Seite.

Brauche ich auch auf Instagram oder Facebook ein Impressum?

Ja, wenn das Profil geschäftlich genutzt wird. Es reicht ein gut sichtbarer Link auf das Impressum deiner Website, zum Beispiel in der Profilbeschreibung oder im Info-Bereich.

Kann ich im Impressum ein Postfach angeben?

Nein. Das Impressum braucht eine Anschrift, an die man Post und Schriftstücke zustellen kann. Ein Postfach reicht dafür nicht.

Muss der Link zur EU-Streitschlichtung noch ins Impressum?

Nein. Die EU hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform am 20. Juli 2025 abgeschaltet, der Link ist überflüssig. Einen Hinweis zur Verbraucherschlichtung brauchst du nur, wenn du am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt hast.

Leon, Gründer von Lokalwende
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Wer dahintersteht

Wer hier schreibt

Ich bin Leon Düring aus Franken. Meine ersten Websites habe ich mit 16 gebaut, mit 18 hatte ich mein erstes Gewerbe dafür. Danach habe ich E-Commerce studiert und arbeite seit drei Jahren in der Conversion-Optimierung für große Online-Shops. Ich weiß also ziemlich genau, warum Besucher anrufen oder wieder gehen.

Lokalwende gibt es, weil kleine Betriebe dabei oft hinterherhängen. Eine Agentur ist zu teuer und braucht nach ein paar Jahren den nächsten Relaunch, ein Baukasten frisst den Feierabend.

Bei mir gibt es keine Hotline und kein Ticketsystem, sondern meine Handynummer. Ich betreue Betriebe in ganz Deutschland, per Telefon, Mail und WhatsApp. Mehr über mich

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