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Stellenanzeige schreiben als kleiner Betrieb: Muster, Gehaltsangabe und wo du kostenlos schaltest

Von Leon Düring, Gründer von LokalwendeVeröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Eine gute Stellenanzeige nennt Beruf mit (m/w/d), Betrieb, Aufgaben, nur die nötigen Anforderungen, was du bietest (am besten mit Gehaltsspanne) und einen einfachen Bewerbungsweg wie Anruf oder WhatsApp. Alter, Geschlecht oder Muttersprache dürfen keine Rolle spielen. Kostenlos schalten kannst du in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit, dazu auf deiner Website und in deinem Google-Profil.

Gute Leute lesen Stellenanzeigen auf dem Handy, oft abends nach der Arbeit, und entscheiden in Sekunden, ob sie weiterlesen. Eine Anzeige für einen kleinen Betrieb muss deshalb vor allem eines: schnell zeigen, was der Job ist, was er bringt und wie man sich meldet. Hier stehen ein Muster zum Abschreiben, die Regeln aus dem Gleichbehandlungsgesetz, der Stand bei der Gehaltsangabe und wo du kostenlos schalten kannst.

Was gehört in eine Stellenanzeige?

Sechs Bausteine reichen, in dieser Reihenfolge:

  1. Berufsbezeichnung mit „(m/w/d)“, so wie Bewerber danach suchen: „Anlagenmechaniker SHK (m/w/d)“, nicht „Kundendienst-Held“.
  2. Wer ihr seid, in zwei Sätzen: Betrieb, Ort, wie viele Leute, was ihr macht.
  3. Was die Person tut, in drei bis fünf Punkten aus dem echten Alltag.
  4. Was sie mitbringen muss, nur das Nötige. Die Bundesagentur für Arbeit rät in ihren Tipps für Stellenangebote: „Weniger ist mehr“, jede Anforderung grenzt den Kreis der Bewerber ein. Führerschein zum Beispiel nur, wenn er für die Arbeit wirklich nötig ist.
  5. Was ihr bietet: Arbeitszeiten, Stunden, Gehalt oder Gehaltsspanne, Fahrzeug, Werkzeug, Weiterbildung. Konkret statt „attraktive Vergütung“.
  6. Wie man sich bewirbt: Telefonnummer, WhatsApp oder Mail, mit Namen der Ansprechperson. Ein Anruf ist die niedrigste Hürde.

Überleg, ob du wirklich einen Lebenslauf brauchst. Wenn dir ein kurzes Gespräch reicht, schreib das dazu.

Muster: Stellenanzeige für einen kleinen Betrieb

Zum Abschreiben und Anpassen. Die eckigen Klammern ersetzt du.

[Beruf] (m/w/d) in [Ort], Vollzeit oder Teilzeit

Wir sind [Betrieb], ein [Handwerksbetrieb/Restaurant/Salon] mit [Zahl] Leuten in [Ort]. Seit [Jahr] machen wir [was ihr macht, ein Satz].

Das machst du bei uns:

  • [Aufgabe aus dem Alltag]
  • [Aufgabe aus dem Alltag]
  • [Aufgabe aus dem Alltag]

Das bringst du mit:

  • [Ausbildung oder Erfahrung, nur wenn wirklich nötig]
  • [eine weitere echte Anforderung]

Das bekommst du:

  • [Gehalt oder Spanne, z. B. „ab X € brutto im Monat“]
  • [Arbeitszeiten, z. B. „Mo–Fr 7–16 Uhr, freitags früher Schluss“]
  • [Fahrzeug, Werkzeug, Weiterbildung, Zuschläge, was ihr wirklich bietet]

So bewirbst du dich: Ruf [Name] an unter [Nummer] oder schreib per WhatsApp. Ein Lebenslauf ist nicht nötig, wir lernen uns lieber kurz kennen.

So klappt es in deiner Branche

  • HandwerkNenn Fahrzeug, Werkzeug und ob die Baustellen in der Region liegen oder weiter weg, also ob man abends zu Hause ist oder auf Montage.
  • Gastronomie & BäckereiSchreib, an welchen Tagen und bis wann gearbeitet wird, ob es geteilte Dienste gibt und wie das Trinkgeld verteilt wird. Das klärt Fragen, bevor jemand anruft.
  • Beauty & FitnessSag, ob es feste Kundschaft gibt oder Neukunden aufgebaut werden müssen, und welche Weiterbildungen der Salon bezahlt.
  • GesundheitFür Praxen: Behandlungsschwerpunkte, Sprechzeiten und ob es Spätdienste oder Samstage gibt, dazu wie die Einarbeitung läuft.

Welche Formulierungen sind verboten?

Eine Stellenanzeige darf laut § 11 AGG niemanden wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ausschließen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nennt in ihrem Leitfaden „Fair in den Job!“ typische Fehler:

ProblemBeispielBesser
Nur ein Geschlecht„Kellnerin gesucht“, „Geschäftsführer gesucht“„Servicekraft (m/w/d)“, „Wir suchen Verstärkung im Service“
Nur Mann und Frau„(m/w)“, „Monteur/-in“„(m/w/d)“
Alter„bis 55 Jahre“, „junge Pflegekräfte“, „junges Team sucht dich“Aufgaben und Erfahrung beschreiben, kein Alter
Sprache„Deutsch als Muttersprache“„gute Deutschkenntnisse, weil du viel mit Kunden sprichst“

Zwei Feinheiten aus dem Leitfaden: Berufserfahrung darfst du verlangen, wenn sie für die Arbeit sachlich nötig ist. Und auch der Fließtext muss passen, nicht nur der Titel. Wer „(m/w/d)“ in die Überschrift schreibt und danach einen „Löwen für den Verkauf“ sucht, hat das Problem nicht gelöst.

Muss das Gehalt in die Stellenanzeige?

Nach geltendem deutschem Recht gibt es dafür bisher keine allgemeine Pflicht. Das ändert sich aber. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht unter anderem einen Anspruch von Bewerbern auf Auskunft über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne vor. So fasst es der Abschlussbericht der Regierungskommission zusammen. Umgesetzt sein sollte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026.

Deutschland hat diese Frist verpasst. Im Juli 2026 schrieb die Bundesregierung, ein Gesetzentwurf werde vorbereitet, einzelne Fragen würden noch geklärt (Bundestagsdrucksache 21/7026). Wie das deutsche Gesetz die Gehaltsangabe genau regelt, steht also noch nicht fest.

Mein Rat: Schreib eine Spanne in die Anzeige, schon heute. Eine Zahl beantwortet die Frage, die sich jeder Bewerber zuerst stellt. Und wenn das Gesetz kommt, musst du nichts umstellen. Den aktuellen Stand prüfe ich bei der nächsten Überarbeitung dieses Artikels.

Wo kannst du eine Stellenanzeige kostenlos schalten?

  • Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Du brauchst ein Konto, die Zugangsdaten bekommst du beim Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555520 (Quelle). Die Veröffentlichung ist kostenlos, so beschreibt es zum Beispiel der Arbeitgeber-Service eines Berliner Jobcenters. Die Anzeige kannst du nach dem Veröffentlichen jederzeit ändern. Wer will, erteilt zusätzlich einen Vermittlungsauftrag, dann sucht die Agentur aktiv mit.
  • Deine eigene Website. Eine Seite oder ein Bereich „Wir suchen dich“ mit der Anzeige und einem Anruf-Knopf. Dorthin verlinkst du von überall, auch aus dem Google-Profil.
  • Dein Google-Profil. Ein Beitrag mit Foto aus dem Betrieb und Link zur Anzeige. Wie du das Profil pflegst: Google-Unternehmensprofil optimieren.
  • Instagram und Facebook. Ein Foto vom echten Team oder der Baustelle, zwei Sätze, Link zur Anzeige. Bitte Mitarbeitende und Stammkunden, den Beitrag zu teilen. Im Bekanntenkreis deiner Leute können gute Bewerber sitzen.

Kostenpflichtige Jobbörsen lohnen sich eher für Stellen, die über diese Wege nicht zu besetzen sind. Probier zuerst die kostenlosen Kanäle, bevor du ein Paket buchst.

Was hilft, wenn sich trotzdem niemand meldet?

  • Echte Fotos statt Stockbilder. Team, Werkstatt, Küche. Bewerber wollen sehen, wo sie arbeiten würden. Die Antidiskriminierungsstelle rät dabei, mit den Bildern zu zeigen, dass jede qualifizierte Bewerbung willkommen ist.
  • Schnell antworten. Je länger eine Bewerbung liegt, desto eher sagt die Person woanders zu. Melde dich am selben oder am nächsten Tag.
  • Den Weg kurz halten. Anruf, WhatsApp oder ein Formular mit drei Feldern. Jede zusätzliche Hürde kostet Bewerbungen.
  • Gefunden werden. Wer neugierig geworden ist, sucht deinen Betrieb im Netz. Findet er dort nur einen veralteten Eintrag, bleibt wenig, was überzeugt. Ob sich eine eigene Seite für dich lohnt: Brauche ich als kleiner Betrieb eine Website?.
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Thema

Muss das Gehalt in die Stellenanzeige?

Nach geltendem deutschem Recht gibt es bisher keine allgemeine Pflicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht aber einen Auskunftsanspruch von Bewerbern über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne vor. Deutschland hat die Umsetzungsfrist im Juni 2026 verpasst, ein Gesetzentwurf war im Juli 2026 noch in Vorbereitung. Eine Gehaltsspanne in der Anzeige ist schon heute sinnvoll.

Muss in jeder Stellenanzeige (m/w/d) stehen?

Die Anzeige muss alle Geschlechter ansprechen, so verlangt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Zusatz (m/w/d) ist dafür ein üblicher Weg, ebenso neutrale Begriffe wie „Servicekraft“ oder „Reinigungskraft“. „(m/w)“ oder „Monteur/-in“ hält die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für rechtlich uneindeutig, weil sie nur zwei Geschlechter nennen.

Darf ich „junges Team“ in eine Stellenanzeige schreiben?

Besser nicht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät davon ab, weil die Formulierung indirekt einen Alterswunsch vermitteln kann. Gerichte haben „junges Team“ schon als Indiz für eine Altersdiskriminierung gewertet, in anderen Fällen nur als Beschreibung des Teams. Beschreib lieber, was die Arbeit ausmacht.

Wo kann ich eine Stellenanzeige kostenlos schalten?

In der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Die Zugangsdaten bekommst du beim Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555520. Kostenlos sind außerdem ein Bereich „Wir suchen dich“ auf deiner eigenen Website, ein Beitrag in deinem Google-Unternehmensprofil und Posts auf Instagram oder Facebook.

Was droht bei einer diskriminierenden Stellenanzeige?

Abgelehnte Bewerber können nach § 15 AGG eine Entschädigung verlangen. Wären sie auch bei fairer Auswahl nicht eingestellt worden, sind es höchstens drei Monatsgehälter. Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach der Absage schriftlich geltend gemacht werden.

Leon, Gründer von Lokalwende
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Wer dahintersteht

Wer hier schreibt

Ich bin Leon Düring aus Franken. Meine ersten Websites habe ich mit 16 gebaut, mit 18 hatte ich mein erstes Gewerbe dafür. Danach habe ich E-Commerce studiert und arbeite seit drei Jahren in der Conversion-Optimierung für große Online-Shops. Ich weiß also ziemlich genau, warum Besucher anrufen oder wieder gehen.

Lokalwende gibt es, weil kleine Betriebe dabei oft hinterherhängen. Eine Agentur ist zu teuer und die Website muss nach ein paar Jahren wieder komplett neu gebaut werden, ein Baukasten frisst den Feierabend.

Bei mir gibt es keine Hotline und kein Ticketsystem, sondern meine Handynummer. Ich betreue Betriebe in ganz Deutschland, per Telefon, Mail und WhatsApp. Mehr über mich

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