Google-Eintrag löschen: eigenes Profil, alter Standort oder fremder Eintrag
Von Leon Düring, Gründer von LokalwendeVeröffentlicht am 6 Min. Lesezeit
Die kurze Antwort
Hast du den Betrieb aufgegeben, kennzeichnest du ihn als dauerhaft geschlossen und entfernst dann Profilinhalt und Administratoren. Nur entfernen reicht nicht, der Betrieb kann sonst weiter bei Google stehen. Bei Umzug oder neuem Namen änderst du das bestehende Profil statt es zu löschen. Fremde oder falsche Einträge meldest du in Google Maps über „Änderung vorschlagen“. Bewertungen von Kunden bleiben in jedem Fall erhalten.
„Google-Eintrag löschen“ klingt nach einem Knopf. Bei Google sind es aber mehrere Wege, und der naheliegende macht oft nicht, was man erwartet: Wer sein Profil „entfernt“, ist damit noch lange nicht aus Google Maps verschwunden. Hier steht, welcher Weg zu welcher Situation passt, was dabei verloren geht und wie du einen Eintrag loswirst, der gar nicht dir gehört.
Welcher Weg passt zu deiner Situation?
| Deine Situation | Der richtige Weg | Nicht tun |
|---|---|---|
| Betrieb aufgegeben | Als dauerhaft geschlossen kennzeichnen, danach Profilinhalt und Administratoren entfernen | Nur entfernen, ohne „geschlossen“: Dann steht der Betrieb weiter offen bei Google, nur ohne Verwalter |
| Umgezogen | Im bestehenden Profil die Adresse ändern | Neues Profil anlegen und das alte löschen |
| Umbenannt | Im bestehenden Profil den Namen ändern | Neues Profil unter dem neuen Namen |
| Versehentlich zwei Profile angelegt | Das unbestätigte Duplikat entfernen oder die Profile zusammenführen lassen | Das bestätigte Profil löschen |
| Urlaub, Saison, Umbau | Spezielle Öffnungszeiten oder vorübergehend geschlossen | Löschen |
| Eintrag, den es nicht geben dürfte (nie existiert, fremde Adresse) | In Google Maps Entfernung vorschlagen | Selbst ein Gegenprofil anlegen |
| Schlechte Bewertungen loswerden | Einzelne Bewertungen melden | Profil löschen: Die Bewertungen bleiben trotzdem |
Die Einzelheiten zu jedem Weg folgen unten.
Was passiert, wenn du dein Profil aus dem Konto entfernst?
Google nennt das „Profilinhalt und Administratoren entfernen“, und die Folgen stehen in der Hilfe:
- Dein Betrieb kann trotzdem weiter in Suche und Maps erscheinen, nur verwaltet ihn dann niemand mehr. Änderungen, die Nutzer vorschlagen, prüft dann niemand mehr von deiner Seite.
- Was du selbst eingestellt hast, ist endgültig weg: Beiträge, Fotos, Videos und deine Antworten auf Rezensionen.
- Was Kunden eingestellt haben, bleibt: Rezensionen und Fotos von Nutzern werden nicht gelöscht.
- Es betrifft alle, auch die anderen Inhaber und Administratoren. Wiederherstellen lässt sich nichts. Willst du das Profil später wieder verwalten, musst du es neu bestätigen.
- Nur der primäre Inhaber darf das. Wer neu als Inhaber dazugekommen ist, muss sieben Tage warten.
Das heißt praktisch: Löschen ist nur der richtige Weg, wenn es den Betrieb nicht mehr gibt, und dann zusammen mit „dauerhaft geschlossen“. Wer nur keine Lust mehr auf das Profil hat, verliert die Kontrolle, nicht den Eintrag.
Betrieb aufgegeben: Wie schließt du den Eintrag richtig?
So geht es laut Google:
- Mit dem Google-Konto anmelden, das das Profil verwaltet, und das Profil aufrufen.
- Dreipunkt-Menü → „Einstellungen für das Unternehmensprofil“.
- „Unternehmensprofil entfernen“ → „Profilinhalt und Administratoren entfernen“.
- Den Schalter „Ihr Unternehmen als dauerhaft geschlossen kennzeichnen“ einschalten.
- „Weiter“ → „Entfernen“ → „Fertig“.
Ein als geschlossen gekennzeichneter Betrieb verschwindet laut Google nicht sofort, sondern nach und nach aus den Suchergebnissen, bis er ganz entfernt ist. Bis dahin sehen Kunden den deutlichen Hinweis, dass er geschlossen ist.
Übergibst du den Betrieb an einen Nachfolger, lösch nichts. Übertrag ihm das Profil, dann bleiben Angaben und Bewertungen erhalten: Google-Profil: Zugriff geben und Inhaber übertragen.
Umgezogen oder umbenannt: Warum du nichts löschen solltest
Google schreibt ausdrücklich: Ziehst du um, legst du kein neues Profil für den neuen Standort an, sondern änderst die Adresse im bestehenden (Quelle). So bleiben deine Bewertungen und Fotos am Betrieb, statt am alten Standort zurückzubleiben.
Google kann nach einer neuen Adresse oder einem neuen Namen eine erneute Bestätigung verlangen. Plan die Änderung deshalb nicht in eine Woche, in der du auf das Profil angewiesen bist. Was dabei sonst noch zu beachten ist, steht in Google-Unternehmensprofil optimieren.
Zwei Profile für denselben Betrieb: Welches löschst du?
Pro Betrieb ist nur ein Profil erlaubt. Ein Profil, das Google als Duplikat einstuft, zeigt es weder in der Suche noch in Maps an (Quelle). Zwei Wege:
- Duplikat entfernen. Hast du versehentlich ein zweites Profil angelegt, entfernst du es, ohne dass das bestätigte betroffen ist. Achte darauf, das richtige zu erwischen: Mit dem Duplikat verschwinden alle seine Inhalte.
- Zusammenführen lassen. In Google Maps schlägst du eine Änderung vor und beantragst die Zusammenführung. Google prüft das. Werden zwei Profile zusammengeführt, werden auch die Rezensionen zusammengeführt. Antworten auf Rezensionen können dabei verloren gehen.
Hat jemand anderes das zweite Profil angelegt, etwa eine frühere Agentur, hilft kein Löschen, sondern ein Antrag auf Inhaberschaft.
Wie lässt du einen Eintrag löschen, der dir nicht gehört?
Steht bei Google ein Betrieb, den es nie gab, unter deiner Privatadresse ein früheres Gewerbe oder ein Eintrag, der dort nicht hingehört, kannst du die Entfernung beantragen, auch ohne Inhaber zu sein (Quelle):
- In deinem Google-Konto anmelden und den Eintrag in Google Maps öffnen.
- „Änderung vorschlagen“ → „Ort ist geschlossen oder nicht hier“.
- Den passenden Grund wählen, zum Beispiel „Gibt es hier nicht“, und absenden.
Google meldet sich unter Umständen per Mail mit Rückfragen. Wird der Antrag genehmigt, verschwindet der Eintrag aus Suche und Maps. Für betrügerische Einträge, etwa mit falscher Telefonnummer unter deinem Betriebsnamen, gibt es ein eigenes Beschwerdeformular, verlinkt auf derselben Hilfeseite.
Das Ganze ist kostenlos. Wer dir anbietet, gegen Geld einen Google-Eintrag zu löschen oder „freizuschalten“, arbeitet nicht für Google: So erkennst du die Abzocke.
Kann man ein Profil löschen, um schlechte Bewertungen loszuwerden?
Nein. Rezensionen von Kunden bleiben erhalten, auch wenn du Inhalte und Administratoren entfernst. Du verlierst nur die Möglichkeit, darauf zu antworten. Einzelne Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen, kannst du dagegen melden: Google-Bewertung löschen lassen. Und wie du auf die anderen antwortest, ohne dass es schlimmer wird: Auf Google-Bewertungen antworten.
