Google-Unternehmensprofil gesperrt oder verschwunden: Was du jetzt tun kannst
Von Leon Düring, Gründer von LokalwendeAktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Die kurze Antwort
Lies im Einspruchstool von Google, gegen welche Richtlinie dein Profil verstoßen haben soll, und behebe das zuerst – meist Suchbegriffe im Namen, eine Adresse ohne Kundenverkehr oder ein doppeltes Profil. Dann legst du Einspruch ein und lädst innerhalb von 60 Minuten Nachweise wie Gewerbeanmeldung oder eine Versorgerrechnung hoch. Leg währenddessen kein neues Profil an.
Gestern noch bei Google Maps, heute weg: Wenn das Unternehmensprofil gesperrt ist oder nicht mehr angezeigt wird, fehlen Anrufe, Wegbeschreibungen und Bewertungen auf einen Schlag. Die gute Nachricht: Meist lässt sich die Ursache eingrenzen, und bei einer Sperre nennt Google den Grund. Hier steht, wie du die Fälle unterscheidest, welche Fehler typisch sind und wie du einen Einspruch vorbereitest, der durchgeht.
Gesperrt, unsichtbar oder doppelt? Erst unterscheiden
Nicht jedes verschwundene Profil ist gesperrt. Melde dich mit dem Google-Konto an, das das Profil verwaltet, und vergleiche:
| Was du siehst | Wahrscheinliche Ursache | Was hilft |
|---|---|---|
| Im Profil steht ein Hinweis auf eine Sperre oder Einschränkung | Verstoß gegen Googles Richtlinien | Grund beheben, dann Einspruch (siehe unten) |
| Das Profil ist da, aber Kunden finden es nicht | Es ist noch nicht bestätigt. Laut Google erscheinen nur bestätigte Unternehmen in Suche und Maps. | Bestätigung abschließen, wie in Google-Unternehmensprofil optimieren beschrieben |
| Du hast gerade etwas geändert oder neu angelegt | Änderungen brauchen laut Google bis zu drei Tage, neue Unternehmen bis zu einem Monat, bis sie im Ranking auftauchen | Abwarten, nichts doppelt anlegen |
| Es gibt zwei Profile, eines ist als Duplikat markiert | Pro Unternehmen ist nur ein Profil erlaubt. Ein Duplikat zeigt Google weder in der Suche noch in Maps. | Das bestätigte Profil behalten, das Duplikat entfernen. Dessen Inhalte gehen dabei verloren. |
| Das Profil zeigt „vorübergehend“ oder „dauerhaft geschlossen“, obwohl du geöffnet hast | Google-Nutzer können einen Ort als geschlossen melden, oder die Schließung wurde versehentlich gesetzt | Den Standort in den Öffnungszeiten wieder als geöffnet kennzeichnen |
Woran erkennst du, dass dein Profil gesperrt ist?
Öffne dein Unternehmensprofil, während du mit dem Google-Konto angemeldet bist, das es verwaltet. Ist es gesperrt, zeigt Google dort einen Hinweis an. Laut der Google-Hilfe zu gesperrten Profilen sperrt Google Profile, die gegen die Richtlinien verstoßen. Im Einspruchstool siehst du dann die Einschränkung, den Grund und einen Link zu der Richtlinie, gegen die das Profil verstoßen haben soll.
Prüf zuerst eine Sache, bevor du am Profil herumsuchst: Ist dein Google-Konto selbst eingeschränkt? Dann musst du laut Google zuerst für das Konto Einspruch einlegen. Erst wenn das Konto wieder frei ist, lässt sich das Profil reaktivieren.
Welche Gründe führen am häufigsten zur Sperre?
Fast alle Sperren lassen sich auf die Richtlinien für die Darstellung von Unternehmen zurückführen. In der Praxis sind es meist dieselben Fehler:
- Suchbegriffe im Namen. Der Profilname muss so lauten wie dein Betrieb draußen am Schild und auf der Rechnung. „Malermeister Huber – Fassade, Innenputz, Würzburg“ ist ein Verstoß, „Malermeister Huber“ nicht.
- Eine Adresse, an der keine Kunden empfangen werden. Wer zum Kunden fährt, wie die meisten Handwerker, gibt ein Einzugsgebiet an und blendet die Adresse aus. Eine sichtbare Wohnadresse ohne Kundenverkehr oder ein virtuelles Büro passt nicht zu den Regeln.
- Zwei Profile für denselben Betrieb. Ein Standort, ein Profil. Ein zweites Profil, um in mehr Orten zu erscheinen, verstößt gegen die Richtlinien und ist ein häufiger Sperrgrund.
- Umzug oder Namensänderung ohne erneute Bestätigung. Ändert sich die Adresse, verlangt Google oft eine neue Bestätigung. Bis dahin kann das Profil eingeschränkt sein.
- Angaben, die nicht zusammenpassen. Steht im Profil ein anderer Name oder eine andere Adresse als im Impressum deiner Website, auf der Rechnung oder am Briefkasten, hat Google Grund zum Zweifel.
Wie legst du Einspruch ein?
Der Weg führt über das Einspruchstool aus der Google-Hilfe zu Einsprüchen. Gerade bei Sperren ist es der vorgesehene Weg, auch für Betriebe in Deutschland.
- Erst den Grund beheben. Lies den Grund im Einspruchstool und bring das Profil in Ordnung: Namen kürzen, Adresse ausblenden, doppeltes Profil melden. Ein Einspruch für ein Profil, das weiter gegen die Regeln verstößt, wird abgelehnt.
- Nachweise bereitlegen, bevor du startest. Google nennt als Belege etwa die Gewerbeanmeldung, Steuerbescheinigungen oder Rechnungen von Versorgern wie Strom oder Telefon. Name und Adresse darauf müssen zu deinem Profil passen.
- Einspruch einreichen und innerhalb einer Stunde die Belege hochladen. Das Formular für die Nachweise muss laut Google innerhalb von 60 Minuten abgeschickt werden. Wer erst dann anfängt, Dokumente zu suchen, verliert den Lauf.
- Einmal einreichen, dann warten. Mehrere Einsprüche für dasselbe Problem verzögern die Prüfung eher. Den Stand siehst du im Einspruchstool: eingereicht, genehmigt oder nicht genehmigt. Die Entscheidung kommt zusätzlich per Mail.
Abgelehnt? Dann kannst du laut Google eine erneute Prüfung mit zusätzlichen Nachweisen anstoßen, die du beim ersten Mal nicht dabeihattest. Ein Foto des Firmenschilds, des beschrifteten Fahrzeugs oder des Ladens hilft dabei, die Echtheit zu zeigen, ist aber kein offiziell geforderter Beleg.
So klappt es in deiner Branche
- HandwerkFährst du zu den Kunden, gib ein Einzugsgebiet an und blende die Adresse aus. Für den Nachweis eignen sich Gewerbeanmeldung und eine Telefonrechnung auf den Betriebsnamen.
- Gastronomie & BäckereiName im Profil wie über der Tür, ohne „beste Pizza“ oder Ortsnamen dahinter. Ein Foto der Außenansicht mit Schild hilft bei einer erneuten Prüfung.
- GesundheitBei Praxen mit mehreren Behandlern im Profil nur den Praxisnamen nutzen, wie er am Praxisschild steht. Eigene Profile für einzelne Behandler hat Google gesondert geregelt.
- Beauty & FitnessArbeitest du von zu Hause, ohne dass Kundinnen zu dir kommen, gehört die Adresse ausgeblendet. Kommen sie zu dir, muss sie sichtbar sein und zum Klingelschild passen.
Wie verhinderst du die nächste Sperre?
Die meisten Sperren entstehen durch Widersprüche, nicht durch böse Absicht. Halte deshalb an jeder Stelle dieselben Angaben, Wort für Wort: Profil, Website, Impressum, Rechnungen, Schild.
- Ein Name, überall gleich. Kein Zusatz im Profil, der draußen nicht am Schild steht.
- Die Website als Beleg. Eine eigene Website mit Impressum zeigt Google und Kunden, dass es deinen Betrieb wirklich unter diesem Namen und dieser Adresse gibt. Das Profil allein kann das nicht.
- Änderungen mit Plan. Vor einem Umzug oder einer Umbenennung erst Website und Impressum anpassen, dann das Profil, dann mit der erneuten Bestätigung rechnen.
- Keine Abkürzungen über Dritte. Wer anruft und dir verspricht, die Sperre gegen Geld aufzuheben, arbeitet nicht für Google. Mehr dazu in Anruf wegen Google-Eintrag: So erkennst du Abzocke.
Was du am Profil sonst noch verbessern kannst, wenn es wieder online ist, steht in Google-Unternehmensprofil optimieren.
